GEG und die Heizungswende
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass ab 2024 in Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude gelten gestaffelte Fristen abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
Welche Optionen haben Sie?
Wärmepumpe: Die Zukunftslösung für die meisten Gebäude. Luft-Wasser-Wärmepumpen funktionieren auch im Altbau effizient.
Pelletheizung: Nachwachsender Rohstoff, CO₂-neutral. Benötigt allerdings Lagerraum für Pellets.
Hybridheizung: Kombination aus Wärmepumpe und Gas-Brennwerttherme – ideal als Übergangslösung im Bestand.
Fernwärme: Wo verfügbar, eine komfortable und zukunftssichere Option.
Aktuelle Förderungen
Der Staat fördert den Heizungstausch großzügig:
- Grundförderung: 30 % der Investitionskosten
- Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % bei frühzeitigem Austausch
- Einkommensbonus: +30 % für Haushalte unter 40.000 € Jahreseinkommen
- Maximal: bis zu 70 % Förderung, gedeckelt bei 30.000 €
Unser Komplettservice
Wir beraten Sie unabhängig, erstellen ein Heizungskonzept, kümmern uns um die Förderanträge und führen den Heizungstausch fachgerecht durch. Ein Ansprechpartner – vom Erstgespräch bis zur Inbetriebnahme.



